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Aufgabe und Zielsetzung

 

Die Stiftung Schloss Marienburg ist der Kern der Gesamtlösung für die Zukunft dieses herausragenden Kulturdenkmals. Sie wurde von Ernst August Erbprinz von Hannover Ende 2019 errichtet und ist das Ergebnis intensiver Gespräche zwischen dem Land Niedersachsen und dem Stifter.

 

Nachdem die Finanzierung der dringend gebotenen Sanierungsmaßnahmen in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Land Niedersachsen gesichert war, hat der Erbprinz das Schloss und viele tausend kulturhistorisch bedeutende Inventargegenstände in das Eigentum der Stiftung überführt.

Die Gemäldesammlung wurde durch das Niedersächsische Landesmuseum Hannover erworben, um sie künftig dauerhaft museal auf der Marienburg zu präsentieren.

Es ist das Ziel aller Beteiligten, Schloss Marienburg bis 2030 baulich instand zu setzen und parallel das einzigartige Sammlungsgut konservatorisch, wissenschaftlich und kuratorisch umfassend zu erschließen.

 

Am Ende dieses Prozesses soll die Stiftung der breiten Öffentlichkeit das reiche Kulturerbe der Welfen auf der Marienburg auf hohem musealen Niveau in einer möglichst breite Kreise ansprechenden und lehrreichen Dauerausstellung sowie in anspruchsvollen Sonderausstellungen und weiteren Formaten vermitteln können.

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Stiftung Schloss Marienburg

Stiftungsrat

Stifter und Vorsitzender des Stiftungsrates

Ernst August Erbprinz von Hannover

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Stellvertretender Vorsitzender

Falko Mohrs

Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur

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Prof. Joachim Schachtner

Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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Steffen Krach

Regionspräsident der
Region Hannover

Ernst August Erbprinz von Hannover
Stiftungsvorstand

Stiftungsvorstand

Dr. Mario Mathias Ohle​

Satzung für die Stiftung Schloss Marienburg

Stand 22.11.2019

Stiftungssatzung

 

Die Stiftung Marienburg ist auf Grund des Stiftungsgeschäftes vom 10. Dezember 2019 mit Wirkung vom 12. Dezember 2019 durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser als Stiftung anerkannt worden (vgl. Nds. MBl. 2020, S. 30). Die nach § 80 BGB als rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts anerkannte Stiftung hat ihren Sitz in Pattensen. Die Stiftung ist durch die als Stiftungsvorstand bestellte Unterzeichnerin handlungsfähig.

 

Die Stiftung Schloss Marienburg ist mit Eintrag in das Grundbuch von Schulenburg, Blatt 901, zum 2. Oktober 2020 Eigentümerin des Schlosses Marienburg.

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